Klagebetrags im Zivilprozess gegen die Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG, mithin in Höhe von Fr. 25'000.00. 2. Am 25. August 2022 entschied der KSD: 1. Die Gesuche von A. vom 2. Februar 2021 und 11. Januar 2022 [recte: 13. Januar 2022] um Ausrichtung einer Entschädigung (inkl. Vorschuss) werden abgewiesen. 2. Die Gesuche von A. vom 2. Februar 2021 und 11. Januar 2022 [recte: 13. Januar 2022] um Ausrichtung einer Genugtuung werden abgewiesen. 3. Es werden keine Kosten erhoben.