4. Weiterhin hängig – soweit ersichtlich – ist ferner eine von A. beim Bezirksgericht Baden gegen den Motorfahrzeughaftpflichtversicherer des Unfallverursachers (Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG) eingereichte Schadenersatz- und Genugtuungsklage. Der Haftpflichtversicherer bot A. vergleichsweise eine Zahlung in Höhe von Fr. 250'000.00 (Gesamterledigungsvorschlag unter allen Titeln) an, unter der Bedingung, dass auch die Beschwerde im UV-Verfahren zurückgezogen würde. Das Angebot war bis 15. Juni 2022 befristet und wurde von A. unter Verweis auf -4-