Dagegen erhob A. Einsprache und beantragte eine Erhöhung der unfallversicherungsrechtlichen Invalidenrente auf monatlich Fr. 5'679.85 auf der Basis eines Invaliditätsgrades von 65% sowie eine Nachzahlung von Taggeldern im Betrag von mindestens Fr. 108'203.00. Mit Schreiben vom 24. Juli 2019 stellte die Ersatzkasse UVG A. in Aussicht, allenfalls zu seinen Ungunsten zu entscheiden (reformatio in peius) und gab ihm Gelegenheit zum Rückzug seiner Einsprache. Davon machte dieser keinen Gebrauch.