3. Mit Wirkung ab 21. Januar 2012 erhielt A. von der Ersatzkasse UVG Taggelder als Versicherungsleistung an verunfallte Arbeitnehmer ausbezahlt, für deren Versicherung nicht die Suva zuständig ist und die von ihrem Arbeitgeber nicht versichert worden sind. A. war zum Unfallzeitpunkt bei der D. GmbH angestellt, deren Hauptgesellschafter und Geschäftsführer er war (vgl. den HR-Eintrag auf www.zefix.ch [seit Juli 2014 "in Liquidation"], mit einem angeblichen Nettomonatslohn von Fr. 20'000.00 bis Fr. 30'000.00 [vgl. Vorakten, act. 543], was angesichts eines Personalaufwands bzw. von Lohnkosten gemäss Erfolgsrechnung 2010/11 [Vorakten, act.