2. Mit rechtskräftigem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 12. Januar 2016 wurde C. bezüglich des Vorfalls vom 18. Januar 2012 wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung, begangen durch Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je Fr. 30.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt. Die Zivilforderung von A. im Betrag von Fr. 190'000 -3- (Schadenersatz von Fr. 120'000.00 und Genugtuung von Fr. 70'000.00) wurde auf den Zivilweg verwiesen.