A. 1. Am 18. Januar 2012 war A., Jahrgang 1951, auf der Autobahn A1, Q., Fahrtrichtung R., in einen Verkehrsunfall involviert. Der Fahrzeuglenker C. geriet wegen nicht angepasster Geschwindigkeit an die winterlichen Witterungsverhältnisse ins Schleudern, worauf sein Fahrzeug mehrfach mit dem Personenwagen von A. und daraufhin dessen Wagen mehrfach mit der Betonwand am rechten Fahrbahnrand kollidierte. A. erlitt beim Unfall insbesondere eine HWS-Distorsion. Die Ersatzkasse UVG (nach Art. 72 und 73 des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung vom 20. März 1981 [UVG; SR 832.20]) gab bei der Academy of Swiss Insurance Medicine, Basel (asim) ein polydisziplinäres Gutachten in Auftrag; zusätz-