tungsgerichts wird auch eine juristische Person, welche im Prozess durch eines ihrer Organe handelt, entschädigungsrechtlich der nicht vertretenen Partei gleichgestellt. Das gilt z.B. auch für den Verwaltungsrat, der als Anwalt der juristischen Person auftritt, weil die anwaltliche Aufgabe an seiner gesetzlichen Vertretungsbefugnis als Organ nichts ändert (vgl. AGVE 2007, S. 222, Erw. 1.4.2). B._____ ist zwar im Anwaltsregister des Kantons Aargau (Stand: 1. Juli 2024) eingetragen, vorliegend handelte er jedoch als Organ der beiden juristischen Personen (Präsident des Verwaltungsrats und Geschäftsführer der Beschwerdeführerin 1;