8. Zusammenfassend erweist sich die Beschwerde als begründet, weshalb sie gutzuheissen ist. Die angefochtene Baubewilligung vom 10. August 2022 (inkl. der Zustimmung des BVU, Abteilung für Baubewilligungen, vom 17. Januar 2022) ist aufzuheben. III. 1. 1.1. Die Verfahrenskosten werden im Beschwerdeverfahren in der Regel nach Massgabe des Unterliegens und Obsiegens auf die Parteien verlegt. Den Behörden werden Verfahrenskosten nur auferlegt, wenn sie schwerwiegende Verfahrensmängel begangen oder willkürlich entschieden haben (§ 31 Abs. 2 VRPG).