Die Auskünfte der zuständigen Behörden zum in der Altstadt von Lenzburg Zulässigen seien korrekt gewesen. Die Beschwerdegegner hätten auch andere Fachleute und Interessierte involviert. Sie hätten gestützt darauf alles unternommen, um ein der historischen Altstadt von Lenzburg angepasstes, den Wohnbedürfnissen gerechtes, finanziell tragbares und bewilligungsfähiges Bauvorhaben zu erarbeiten. Sie dürften sich auf die Erkenntnisse aus der Zusammenarbeit mit den Behörden und Fachgremien verlassen. Das sei auch Ausfluss des verfassungsmässigen Anspruchs auf Treu und Glauben.