7. 7.1. Die Beschwerdegegner bringen vor, sie hätten zusammen mit ihrem Architekten in zahlreichen Gesprächen mit dem Bauverwalter, mit dem für das Bauressort verantwortlichen Stadtrat, mit dem Denkmalpfleger H._____ und mit den Vertretern des Aargauer Heimatschutzes ein Projekt erarbeitet, mehrmals angepasst und dann als Grundlage für das Baugesuch im Oktober/Dezember 2020 eingereicht. Dieser Prozess habe rund zwei Jahre gedauert und habe Kosten von rund Fr. 200'000.00 verursacht. Sie hätten alle vorgeschriebenen und möglichen Abklärungen bezüglich des Ortsbildes vorgenommen. Die Auskünfte der zuständigen Behörden zum in der Altstadt von Lenzburg Zulässigen seien korrekt gewesen.