R-Weg zz sehr hohes Gewicht zu. Es überwiegt die von der Bauherrschaft geltend gemachten gegenläufigen Interessen "Verdichtung, Wohnkomfort, Lebendigkeit der Altstadt, Gebäudesicherheit/-physik, Kosteneffizienz etc." (vgl. Stellungnahme Beschwerdegegner vom 24. April 2024, S. 21), welche ohnehin zu relativieren sind, da ihnen grossteils auch bei einem Ertüchtigungsprojekt, welches nicht einem faktischen Neubau gleichkommt, Rechnung getragen werden kann. Dass in der Altstadtzone gewisse Abstriche gemacht werden müssen, muss im Übrigen hingenommen werden.