6. 6.1. Wie erörtert, findet das ISOS im vorliegenden Baubewilligungsverfahren keine direkte Anwendung. Von Bedeutung ist es aber dennoch, da die ISOS-Schutzanliegen bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe des Baurechts sowie bei im Einzelfall erforderlichen Interessenabwägungen zu berücksichtigen sind (siehe Erw. II/3.2.1 und 3.2.2. letzter Absatz).