Dem entspricht, dass am Augenschein auch seitens der Kommissionen einleitend erläutert wurde, dass das ISOS nicht nur Fassade sei, sondern auch die Substanz, besonders beim Erhaltungsziel A. Deshalb arbeite die ENHK hier intensiv mit der EKD zusammen (vgl. Protokoll Verwaltungsgericht vom 18. Oktober 2023, S. 4). Der beim erwähnten ISOS-Schutzziel u.a. aufgeführte Erhalt der Substanz ist mit Blick auf die Erläuterungen zum ISOS durchaus nachvollziehbar und schlüssig.