teile, namentlich Erhaltung der klassizistischen Südfassade, der Holzlauben im Norden, der für den Bau wesentlichen Primärstrukturen und des Gartens" beanstanden der Stadtrat und die Beschwerdegegner, dass mit dem geforderten Substanzschutz die rechtlichen Grundlagen verlassen würden und mehr gefordert werde, als die ISOS-Schutzziele bezweckten. Ortsbildschutz schütze das Ortsbild und nicht die Substanz. Das Gebäude stehe nicht unter Denkmalschutz (vgl. Stellungnahme Stadtrat vom 22. April 2024, S. 8 f.; Stellungnahme Beschwerdegegner vom 24. April 2024, S. 18, 20). Dass das Gebäude nicht unter Denkmalschutz steht, trifft zu. Die Liegenschaft