Die Architekten bestätigten, es sei ein fortlaufender Prozess, der sich erst während des Baus akzentuiere und zeige (vgl. Protokoll Verwaltungsgericht vom 18. Oktober 2023, S. 7 f.). Daran ändert letztlich nichts, dass es gemäss Stadtrat einer Bewilligung bedürfte, wenn die Decken abgebrochen werden sollten (Protokoll Verwaltungsgericht vom 18. Oktober 2023, S. 9; vgl. auch Akten Beschwerdeverfahren, act. 51 [Baubewilligung, Dispositiv-Ziffer 20.1], 108).