45 [Baubewilligung, Dispositiv-Ziffer 3]). An der Augenscheinsverhandlung vom 18. Oktober 2023 ergab sich denn auch, dass nach dem Konzept der Bauherrschaft z.B. über die Frage, ob die in den Plänen "schwarz" eingetragenen Decken tatsächlich erhalten bleiben, erst während der Bauarbeiten definitiv entschieden werden soll, auch wenn es Ziel sei, sie möglichst zu erhalten. Die Architekten bestätigten, es sei ein fortlaufender Prozess, der sich erst während des Baus akzentuiere und zeige (vgl. Protokoll Verwaltungsgericht vom 18. Oktober 2023, S. 7 f.).