ergäben sich erhebliche Zweifel, dass die Angaben in den Baugesuchsplänen hinsichtlich Abbrüchen, Neubauten und zu erhaltender Bausubstanz den tatsächlichen Auswirkungen der Eingriffe auf den historischen Bestand entsprächen. Beim heutigen Informationsstand gingen die Kommissionen daher davon aus, dass das Projekt faktisch einem Neubau gleichkomme, in dem einzelne historische Elemente wie z.B. die modern überformte Südfassade sowie Mauerfragmente integriert werden sollten (Gutachten ENHK/ EKD, S. 10 f.). Vor diesem Hintergrund erweist es sich daher als zu kurz gegriffen, wenn der Stadtrat und die Beschwerdegegner einzig und allein die bewilligten Pläne als massgebend bezeichnen und