Für die übrigen Decken über dem 1. und 2. Obergeschoss werde das Material "Beton" genannt, zur "Bauart" der Innenwände und des neuen Dachstuhls würden in Baugesuchsformular keine Angaben verlangt und auch keine gemacht, lediglich "Dachziegel" sei als Material für die Dacheindeckung erwähnt (siehe Gutachten ENKH/EKD, S. 8). Aus fachlicher Sicht nehme der konzeptionelle Ansatz der neuen räumlichen und strukturellen Dispositionen kaum Bezug auf die vorhandene und zu erhaltende Bausubstanz. Aus den Baugesuchsplänen vom 2. November 2021 gehe hervor, dass die Position und die Form der - 28 -