Gemäss den Angaben im Baugesuchsformular (Eingang 20. Oktober 2020) solle das Mauerwerk der oberirdischen Aussenmauern "bestehend/ saniert" sein bzw. werden, die bestehenden Holzbalkendecken über dem Untergeschoss und dem Erdgeschoss neu aus "Holz/Beton" materialisiert werden. Für die übrigen Decken über dem 1. und 2. Obergeschoss werde das Material "Beton" genannt, zur "Bauart" der Innenwände und des neuen Dachstuhls würden in Baugesuchsformular keine Angaben verlangt und auch keine gemacht, lediglich "Dachziegel" sei als Material für die Dacheindeckung erwähnt (siehe Gutachten ENKH/EKD, S. 8).