Sie stellten dabei aber (zu Recht) fest, dass aus den Unterlagen nicht hervorgeht, inwiefern sich die Schwarz-/Gelb-/Rot-Angaben in den Baugesuchsplänen mit den allgemeinen Angaben zum Umgang mit dem vorhandenen Baubestand im Baugesuchsformular decken. Die Kommissionen führten aus, zur Materialisierung würden lediglich indirekt Angaben gemacht, die sich mit den Aussagen im Gutachten des Bauingenieurs J._____ zu decken schienen (Ersatz der Holzbalkendecken durch solche aus Beton, Ersatz der Holzständerwände durch solche aus Backstein oder Beton).