Auch die Beschwerdegegner räumen ein, die Kommissionen machten zu Statik und (Teil-)Abbrüchen spekulative Annahmen und unbegründete Unterstellungen. Massgebend für die Beurteilung seien die bewilligten Pläne (Stellungnahme Beschwerdegegner vom 24. April 2024, S. 19). Von den bewilligten Plänen gingen bei der Begutachtung auch die ENHK und die EKD aus. Sie stellten dabei aber (zu Recht) fest, dass aus den Unterlagen nicht hervorgeht, inwiefern sich die Schwarz-/Gelb-/Rot-Angaben in den Baugesuchsplänen mit den allgemeinen Angaben zum Umgang mit dem vorhandenen Baubestand im Baugesuchsformular decken.