Unter den "Schlussfolgerungen" (Gutachten ENHK/EKD, S. 11) wurde lediglich das Ergebnis der Begutachtung festgehalten. Im Rahmen der Begutachtung waren sich die Kommissionen der Veränderungen – wie bereits dargelegt – bewusst. Entgegen der Ansicht der Beschwerdegegner (vgl. Stellungnahme Beschwerdeführer vom 24. April 2024, S. 15) wird im Gutachten auch nicht gefordert, dass "verglaste Lauben mit Rollläden" oder ein "ausser zum Abstellen von Autos ungenutztes Erdgeschoss" beibehalten werden müssen und heute Anpassungen nicht mehr zulässig sind. In Bezug auf "ver- - 27 -