Nicht zu beanstanden ist im Weiteren, dass im Gutachten bei der Beschreibung des R-Wegs u.a. ausgeführt wurde, die im ISOS-Beschrieb betonten "variationsreichen Raumbildungen mit Höfen und Passagen", die "teilweise durch hölzerne Lauben" gegliederten Fassaden und der den Bauten zugeschriebene "gewerblich-handwerkliche Charakter" seien nach wie vor erlebbar (Gutachten ENHK/EKD, S. 4). Angesichts der am Augenschein gewonnenen Eindrücke kann das Gericht diese Feststellung durchwegs nachvollziehen. Dass in den Gebäuden allenfalls keine oder kaum mehr gewerblich-handwerkliche Betriebe vorhanden sind, ändert am Charakter dieser Bauten nichts.