Die Beschwerdegegner bringen vor, es mache keinen Sinn, wenn die Gutachter das "mittelalterliche Ortsbild von nationaler Bedeutung" als Massstab nähmen, ohne die konkreten Verhältnisse und Entwicklungen zu berücksichtigen. Im Gebäude am R-Weg zz seien keine Bauteile oder Materialien aus dem Mittelalter gefunden worden. Das Gebäude sei 1874 neu gebaut und später mehrmals stark umgebaut worden, welche Veränderungen die ENHK und EKD negierten (Stellungnahme Beschwerdegegner vom 24. April 2024, S. 13 f., 15). Dieser Vorhalt trifft nicht zu, wurde doch auch im Gutachten festgehalten, der Bau