zu Art. 7). Der Stadtrat und die Beschwerdegegner kritisieren das Gutachten in verschiedener Hinsicht: Zunächst beanstanden sie, das Gutachten beruhe auf einer vor 40 Jahren aufgenommenen, veralteten Beurteilungsgrundlage (vgl. Stellungnahme Stadtrat vom 22. April 2024, S. 6 f.; Stellungnahme Beschwerdegegner - 26 -