Die Kommissionen stellen fest, dass das vorliegende Vorhaben in verschiedener Hinsicht nicht dazu geeignet ist, den ungeschmälerten Erhalt des Ortsbilds von nationaler Bedeutung sowie der historischen Liegenschaft R-Weg zz sicherzustellen und auch dem Gebot der grösstmöglichen Schonung nicht entspricht. Die von aussen her sichtbaren Eingriffe stehen einzeln wie auch in der Summe im Widerspruch zur Lesbarkeit des historischen Kontexts des Objektes in sich wie auch zur gewachsenen Häuserzeile zwischen Altstadt (R-Weg) und S._____: die Vergrösse- - 25 -