in Substanz und Wirkung" werden durch das Bauvorhaben nicht in Frage gestellt. Auch auf die Denkmäler im Nahbereich des Objektes R-Weg zz hat das Vorhaben keine Auswirkungen, da die geplanten baulichen Eingriffe im Verhältnis zur gesamten Häuserzeile von eher lokaler Wirkung sind. Gestützt auf den Augenschein, die in Kapitel 3 beschriebenen Qualitäten und ermittelten Werte des Ortsbildes von Lenzburg und der Baute R- Weg zz sowie auf die konkretisierten Schutzziele kommen die Kommissionen in gesamthafter Betrachtung zum Schluss, dass das Bauvorhaben sowohl aus denkmalpflegerischer als auch aus ortsbildlicher Sicht eine schwerwiegende Beeinträchtigung darstellen würde.