Aufgrund der widersprüchlichen Angaben zum Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz im Baugesuchsformular und in den Baueingabeplänen und dem damit verbundenen Mangel an Planungsgenauigkeit ergeben sich erhebliche Zweifel, ob die Angaben in den Baugesuchsakten hinsichtlich Abbrüchen, Neubauten und zu erhaltender Bausubstanz den tatsächlichen Auswirkungen der Eingriffe auf den historischen Bestand entsprechen. Beim heutigen Informationsstand gehen die Kommissionen davon aus, dass das Projekt faktisch einem Neubau gleichkommt, in den einzelne historische Elemente wie z.B. die modern überformte Südfassade sowie Mauerfragmente integriert werden sollen.