räumlichen und strukturellen Disposition kaum Bezug auf die vorhandene und zu erhaltende Bausubstanz. Aus den Baugesuchsplänen vom 02.11.2021 geht hervor, dass die Position und die Form der neuen Trep- pen- und Liftanlage sowie die damit verbundene Neuorganisation des Grundrisses den Abbruch von zahlreichen Wänden, die zum Teil eine tragende Funktion haben, zur Folge hätte. Die Transformation der Nordfassade legt zudem nahe, dass die Holzbalkendecke einen Teil ihrer Auflager verlieren würde.