Das Bauvorhaben sieht zur Schaffung der vier geplanten Wohneinheiten eine Neuorganisation der Grundrisse sowie den Ersatz des Treppenhauses durch den Einbau neuer Treppen- und Liftanlagen vor. Bescheidene Eingriffe in die Binnengliederung stellten per se noch keine schwere Beeinträchtigung dar. Zur angemessenen, denkmalverträglichen Nutzung historisch wertvoller Bausubstanz muss jedoch eine gewisse Suffizienz in Hinsicht auf zeitgemässe Standards vorausgesetzt werden. Aus fachlicher Sicht der Kommissionen nimmt der konzeptionelle Ansatz der neuen - 24 -