Neben diesen für die Aussenwirkung wesentlichen Massnahmen sieht das bewilligte Bauprojekt auch den Einbau grosser Fensteröffnungen in die Nordfassade und die Vergrösserung der bestehenden Fenster- und Türöffnungen im Erdgeschoss der Südfassade vor. Diese baulichen Eingriffe stehen nach Ansicht der Kommissionen in einem grundsätzlichen Widerspruch zu den folgenden beiden für Ortsbild und Denkmalschutz konkretisierten Schutzzielen: