Nach grundsätzlichen Bemerkungen zum Umgang mit dem baulichen Erbe, in welchem die Kommissionen in verschiedener Hinsicht auf die Publikation "Leitsätze zur Denkmalpflege in der Schweiz" der EKD aus dem Jahre 2007 Bezug nahmen (Gutachten ENHK/EKD, S. 8 f.), beurteilten die ENHK und die EDK das projektierte Vorhaben schliesslich wie folgt (Gutachten ENHK/EKD, S. 9 ff.): Der geplante Umbau des Gebäudes R-Weg zz zur Schaffung von vier Wohneinheiten geht mit zahlreichen und massiven Eingriffen in die überlieferte Bausubstanz einher. Das bewilligte Bauprojekt sieht unter ande- - 23 -