In den Baugesuchsplänen im Massstab 1:100 sind die zu erhaltenden Wände und Decken schwarz eingezeichnet, die abzubrechenden gelb und die neu zu erstellenden rot. Inwiefern sich die Schwarz-/Gelb-/Rot- Angaben in den Baugesuchsplänen mit den allgemeinen Angaben zum Umgang mit dem vorhandenen Baubestand im Formular decken, geht aus den Unterlagen nicht hervor.