An der graben- resp. gartenseitigen Fassade beschränken sich die Eingriffe auf die Vergrösserung der Türen und Fenster im Erdgeschoss. Im Gegensatz zur ersten Baueingabe (05.10.2020) sind sie in der überarbeiteten Fassung etwas differenzierter ausgestaltet. Das Dach liegt nicht mehr auf der bauzeitlichen Fassade, sondern auf dem neuen Fensterband auf.