- Ungeschmälerte Erhaltung der Strassen und Gassen beidseits der Häuserzeile wie auch der für die Aussenwirkung der Altstadt bedeutenden Gärten und Freiräume im Bereich des ehemaligen Stadtgrabens in Substanz und Wirkung. - Ungeschmälerte Erhaltung der historischen Liegenschaft R-Weg zz in Substanz und Wirkung mitsamt der den Bau konstituierenden Gebäudeteile, namentlich Erhaltung der klassizistischen Südfassade, der Holzlauben im Norden, der für den Bau wesentlichen Primärstrukturen und des Gartens. Das Bauvorhaben wurde von den Kommissionen wie folgt festgehalten (Gutachten ENHK/EKD, S. 8):