- Ungeschmälerte Erhaltung der historischen Bebauungsstruktur. - Ungeschmälerte Erhaltung aller für die Lesbarkeit der historischen Entwicklung des Ortsbildes bedeutsamen Bauten und Anlageteile in Substanz und Wirkung. - Ungeschmälerte Erhaltung der vielgestaltigen Silhouette und Gliederung der Häuserzeile zwischen R-Weg und S-Weg. - Ungeschmälerte Erhaltung der Strassen und Gassen beidseits der Häuserzeile wie auch der für die Aussenwirkung der Altstadt bedeutenden Gärten und Freiräume im Bereich des ehemaligen Stadtgrabens in Substanz und Wirkung.