sem Gebiet befindlichen (und hier interessierendem) R-Weg mit der streitbetroffenen Liegenschaft R-Weg zz. Die Kommissionen wiesen auch auf die bereits im Zeitpunkt der Ortsbildaufnahme im ISOS festgestellten Beeinträchtigungen hin und erörterten, dass auch heute im Bereich des R-Wegs und des K-Wegs und insbesondere in der Häuserzeile zum S._____ hin zahlreiche Eingriffe jüngeren Datums auffielen, welche die Lesbarkeit der historisch gewachsenen Strukturen verunklärten (zum Ganzen: Gutachten ENHK/EKD, S. 2 ff.).