5.2. Nach Durchführung eines Augenscheins, der im Beisein der Parteien und Parteivertreter, Vertreter der Stadt Lenzburg, der kantonalen Denkmalpflege sowie der Kantonsarchäologie, des Verwaltungsgerichts und weiteren den Parteien Nahestehenden stattfand (Protokoll Verwaltungsgericht vom 18. Oktober 2023), erarbeiteten die ENHK und die EKD das Gutachten, welches am 7. März 2024 erstattet wurde.