Abs. 1 lit. e NHV zur Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit dem ISOS bzw. zur Einordnung des Bauvorhabens in die Umgebung aus der Sicht des Ortsbild- und Denkmalschutzes (vgl. Beschluss vom 22. Mai 2023 sowie ferner Beschluss vom 3. Juli 2023). Um beurteilen zu können, ob das in - 20 -