Stadt- und Strassenbild einfügen. Dabei ist der Charakter des städtebaulichen Grundmusters unter Beachtung folgender Aspekte zu erhalten und soweit möglich in seiner Wirkung zu steigern: - Kleinmassstäblichkeit - städtebauliche Gliederung - typische Form und Konstruktionsmerkmale - einheitliche Gruppenwirkungen in den Teilgebieten 4 Substanzielle Baueingriffe und Bodeneingriffe während des Bauvorgangs sind der Kantonsarchäologie zu melden. - 17 - 5 – 8 [Nutzung bestehender Gebäude, Wohnanteil, Nutzweise, Nutzungs- abweichungen]