Diesem Gebiet misst das Inventar die Aufnahmekategorie AB und das (höchstmögliche) Erhaltungsziel A zu. Bei Gebieten mit Erhaltungsziel der Kategorie A soll die Substanz erhalten werden. Alle Bauten, Anlageteile und Freiräume sollen integral erhalten, störende Eingriffe beseitigt werden (vgl. Erläuterungsblatt ISOS; siehe auch Anhang zu den Weisungen vom 1. Januar 2020 des Eidgenössischen Departements des Innern [EDI] über das ISOS [WISOS]). Beim Gebäude Nr. aaa handelt es sich unstrittig weder um ein kantonales Denkmalschutzobjekt (vgl. § 32 BO) noch um ein Objekt, welches im "Inventar der kommunal schutzwürdigen Gebäude der Stadt Lenzburg" enthalten wäre (vgl. § 31 BO).