2. Die Beschwerdeführer ersuchen, das angefochtene Baugesuch nicht nur nach der geltenden Bauordnung, sondern auch nach der neuen Bau- und Nutzungsordnung zu beurteilen (Eingabe der Beschwerdeführer vom 1. Mai 2023, S. 3). Diese Ansicht geht fehl. Zwar trifft es zu, dass der Einwohnerrat der Stadt Lenzburg in der Zwischenzeit am 26. Oktober 2023 - 14 - eine totalrevidierte Bau- und Nutzungsordnung (revidierte BNO) beschlossen hat. Diese wurde vom Regierungsrat jedoch noch nicht genehmigt (§ 27 BauG) und ist noch nicht in Kraft. Sie kommt nicht zur Anwendung.