Bewilligung nach § 13 BO. Nach übereinstimmender Auffassung aller involvierten Fachleute und Behörden werde das Ortsbild nicht beeinträchtigt, wenn das Dach des bestehenden Gebäudes erhöht werde, im Gegenteil. Die Erhöhung des Firsts auf der Bauparzelle führe im Übrigen nicht zu einer relevant höheren Beschattung der Liegenschaft auf Parzelle Nr. bbb. Zu Recht habe der Stadtrat schliesslich auch den projektierten Einbau eines Fenster- bzw. Lichtbands entlang der Fassaden am S-Weg und am R-Weg bewilligt.