Tatsächlich seien anstelle der Abbruchobjekte Gebäude entstanden, welche das Stadtbild wahrten und das zeitgemässe Wohnen erlaubten. Die Stadt Lenzburg verkomme nicht zu einem toten Museum, sondern bleibe ein belebtes Regionalzentrum, und zwar trotz strassenmässiger Umfahrung. Diese Entwicklung entspreche einem bewussten und breit abgestimmten Prozess. Entgegen der Behauptung der Beschwerdeführer müssten sich die Beschwerdegegner nicht auf eine Gleichbehandlung im Unrecht berufen. Sie hätten Anspruch auf Gleichbehandlung.