Der Ersatz schadhafter Holzteile und Mauerstücke sei denkmalpflegerische Routine. Es gehöre zu jedem Projekt, dass im Voraus abgeklärt werde, welche Teile wie schadhaft seien und gegebenenfalls ausgewechselt werden müssten. Das vorliegend vorhandene sehr summarische (Privat-) Gutachten halte fälschlicherweise die für Neubauten geltenden Normen für anwendbar. Richtigerweise müsste die allenfalls ganz oder teilweise fehlende Erhaltungsfähigkeit einer schützenswerten Baute indes von amtlich bestellten Gutachtern ermittelt werden, und zwar für Mauern einerseits und für Holzbauteile andererseits. Solche Gutachten fehlten hier.