2.3. Die Beschwerdebefugnis der Beschwerdeführerin 1 ist zu Recht nicht umstritten. Nach der Rechtsprechung wird in Bausachen die Legitimation von Nachbarn, deren Liegenschaften sich in einem Umkreis von bis zu rund 100 m befinden, in der Regel bereits aufgrund der räumlichen Distanz bejaht (statt vieler: BGE 140 II 214, Erw. 2.3; Urteil des Bundesgerichts 1C_530/2022 vom 23. November 2023, Erw. 2.1.2; Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2022.262 vom 21. Juni 2023, Erw.