2. 2.1. Die Beschwerdegegner bezweifeln die Beschwerdebefugnis des Beschwerdeführers 2. Sie bringen vor, Zweck des Verbandsbeschwerderechts sei es, öffentlichen Interessen am Natur- und Heimatschutz zum Durchbruch zu verhelfen. Der Beschwerdeführer 2 sei ein Verein privater Eigentümer historischer Wohnbauten. Die Mitglieder verfolgten primär ihre -7-