23. Das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, äusserte sich zum Gutachten am 23. April 2024. -6- 24. Am 24. April 2024 nahmen die Beschwerdegegner zum Gutachten der ENHK und der EKD Stellung. Sie gelangten zum Schluss, dass das Gutachten nicht geeignet sei, die vom Stadtrat erteilte Baubewilligung in Frage zu stellen. 25. Die Beschwerdeführer äusserten sich schliesslich am 25. April 2024 zum Gutachten der ENHK und der EKD und hielten an den Beschwerdeanträgen 1 - 3 fest. 26. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 17. Juli 2024 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: