12. Mit Eingabe vom 7. Juni 2023 nahm das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, dahingehend Stellung, dass keine Ausstandsgründe bekannt seien und die Auswahl der Fragen als vollständig erachtet werde, weshalb auf Ergänzungsfragen verzichtet werde. 13. Die Beschwerdeführer teilten am 8. Juni 2023 mit, dass sie keine Ergänzungsfragen vorschlagen und keine Ausstandsgründe betreffend die Mitglieder der beiden Kommission geltend machen würden. Allenfalls habe Frau Dr. E._____ in den Ausstand zu treten.