11. Am 22. Mai 2023 beschloss das Verwaltungsgericht, ein Gutachten in Auftrag zu geben, das sich zur Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit dem ISOS (= Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz) bzw. zur Einordnung des Bauvorhabens in die Umgebung aus der Sicht des Ortsbild- und des Denkmalschutzes äussert. Mit dem Gutachten wurden die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) sowie die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) beauftragt. Das Gericht setzten den Parteien Frist an, allfällige Ausstandsgründe betreffend die Mitglieder der mit dem Gutachten betrauten Kommissionen geltend zu machen und allfällige Ergänzungsfragen vorzubringen.